04.02.01.20 (Baden-Württemberg) Entwickeln und Einführen von Software (Softwareentwickler/-in 2)
- Laufende Nr
- 156
- SYS_1
- 04
- SYS_2
- 04.02
- SYS_3
- 04.02.01
- SYS_4
- 04.02.01.20
- ORGEINHEIT
- Systemorientierte Informationsverarbeitung
- UNB
- Informationsverarbeitung und Organisation
- AUFGFAM
- Anwendungsspezialist / Berater / Umsetzer
- ERAAA
- Entwickeln und Einführen von Software (Softwareentwickler/-in 2)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 15
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Entwickeln anwenderspezifischer Softwaresysteme
Modelle für komplexe Problemstellungen entwickeln. Einflussgrößen und Datenstruktur definieren. Hieraus Aufbau des Gesamtsystems sowie interne Struktur, Steuerung und Logik der Module ableiten. Realisieren anwenderspezifischer Softwaresysteme (über den gesamten Bereich der IT-Technologie bis hin zu Multimedia-Anwendungen, Expertensystemen, technischen, mathematischen oder kaufmännischen Anwendungen) zur Bewältigung/Lösung betriebswirtschaftlicher / technischer / organisato-rischer
Problemstellungen unter Verwendung von Softwaretools und Programmbibliotheken im Rahmen des vorgegebenen Leistungsspektrums.
Erfassen und Analysieren des Kundenproblems. Beraten hinsichtlich technologischer Lösungen und Festlegen des Leistungsspektrums mit Auftraggebern. Erstellen des Pflichtenheftes, z.B. Art und Zahl geplanter Module, Maskenlayout, Aufgabenvarianten. Zwischenergebnisse erläutern und mit Auftraggebern und Anwendern abstimmen. Umsetzen der betrieblichen Anforderungen (Tabellen, Layout, Auswertungen, Schnitt-stellen zu Fremdsystemen) ggf. unter Berücksichtigung einer Vielzahl verknüpfter Funktionen
und bestehender Abhängigkeiten zu anderen Programmsystemen oder bei Einbindung in ein Gesamtsystem. Dabei auch wirtschaftliche und ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen.
Einführen und Pflegen anwenderspezifischer Softwaresysteme
Test der erstellten Programme unter Anwenderbedingungen. Abschließende Freigabe zum produktiven Einsatz. Erstellen der Programmdokumentation bzw. -änderungen durch Kurzbeschreibung der Kommentierung. Kundenspezifisches Weiterentwickeln von Programmele-menten und in Releasewechsel umsetzen. Fehler-/Störungsbehebung durchführen. Anpassen von Benutzer-/Organisationshandbüchern.
Beraten und Schulen der Fachbereiche
Beraten der Fachbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit und optimaler Nutzung der Systeme im laufenden Betrieb. Information und Schulung von Anwendern.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| A Anlernen | Wissen und Können - | - |
| B Ausbildung Das Entwickeln, Testen, Einführen und Pflegen von anwenderspezifischen Softwaresystemen erfordert in der Regel eine Fachhochschulausbildung, z.B. als Dipl. Ing. (FH) Informationstechnologie. | B5 | 24 |
| E Erfahrung Die Kenntnisse spezifischer Softwaretools und Entwicklungsumgebungen, die Analyse der Kundenprobleme, die Beratung hinsichtlich technologischer Lösungen und die Entwicklung von anwenderspezifischen Softwaresystemen unter Berücksichtigung auch wirtschaftlicher und ergonomischer Gesichtspunkte erfordern eine 2- bis 3-jährige Erfahrung. | E3 | 5 |
| D Denken Die Modellbildung für komplexe Problemstellungen sowie die Entwicklung und Realisierung anwenderspezifischer Softwaresysteme unter Berücksichtigung vielfältiger Abhängigkeiten sowie technischer, wirtschaftlicher und ergonomischer Gesichtspunkte erfordern die Weiterentwicklung bekannter Lösungsmuster. | D5 | 12 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung Die Festlegung des Aufbaus des Gesamtsystems, der Struktur, Steuerung und Logik der Module sowie die abschließende Freigabe zum produktiven Einsatz erfordern einen erweiterten Handlungsspielraum innerhalb der Arbeitsaufgabe. | H5 | 9 |
| K Kommunikation Die Erfassung der Kundenanforderungen sowie die Beratung und Abstimmung mit Anwendern und betrieblichen Schnittstellen erfolgt unter jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen. | K3 | 5 |
| F Mitarbeiterführung Summe Punkte | Keine - | - 55 |